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#SBA 2030
ÄNDERUNG DER STATUTEN

Auf der Grundlage der Erfahrungen von B Corps hat B Lab Standardformulierungen für verschiedene Arten von Rechtsstrukturen entwickelt, um diese Verantwortung zu stärken.  Dieser Wortlaut ist auch für SBA2030-Mitglieder geeignet. 

 

Sollte die Möglichkeit bestehen, dass Unternehmen in Zukunft B-Corps werden wollen, empfehlen wir, den genauen Wortlaut wie unten dargestellt zu verwenden.  Dadurch werden spätere Überarbeitungen vermieden, da die B-Corp-Anforderungen sehr spezifisch sind.

 

Für SA/AG-Strukturen sind die Änderungen wie folgt:

Geringfügige Änderungen für andere Rechtsformen finden Sie hier:

1. Änderung des Unternehmenszwecks:

In der Verfolgung ihres Zwecks erzielt die Gesellschaft durch ihre Geschäftstätigkeit eine erheblich positive Wirkung auf das Gemeinwohl sowie die Umwelt.

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2. Änderung der Pflichten des Verwaltungsrats und die Geschäftsführung:

Bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen der Verwaltungsrat und die Geschäftsführer*innen die kurz- und langfristigen Interessen der Gesellschaft, ihrer Tochtergesellschaften und ihrer Zulieferer sowie den Zweck der Gesellschaft, positive wesentliche Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt zu erzielen, sowie die Auswirkungen ihres Handelns gegenüber den relevanten Interessengruppen, unter anderem: (i) ihren MitarbeiterInnen, (ii) ihre Kunden, (iii) der Regionen und Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, und (v) der Umwelt (die "Interessen der Interessengruppen"). Nichts in diesem Artikel, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ist dazu bestimmt oder soll einer Person (mit Ausnahme der Gesellschaft) ein Recht oder einen Klagegrund schaffen oder gewähren.

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